Die vielleicht häufigste Frage in unseren Erstgesprächen lautet: „Was kostet mich das?“ Die kurze Antwort: in aller Regel nichts. Die längere Antwort führt zu den Kostenträgern – und die lohnt sich zu kennen, denn sie nimmt viel Unsicherheit aus dem Thema.
Warum es mehrere Kostenträger gibt
Assistenz begleitet Menschen in ganz unterschiedlichen Lebensbereichen: zu Hause, im Studium, am Arbeitsplatz, in der Freizeit. Unser Sozialsystem ordnet diese Bereiche verschiedenen Trägern zu. Was zunächst kompliziert wirkt, hat einen Vorteil: Für fast jede Lebenssituation gibt es eine zuständige Stelle.
Die wichtigsten Träger im Überblick
- Eingliederungshilfe: der zentrale Träger für Assistenz im Alltag und für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – von Unterstützung zu Hause bis zur Freizeitbegleitung.
- Integrationsämter und Agentur für Arbeit: können bei Assistenz im Beruf zuständig sein, etwa in Form der Arbeitsassistenz.
- Pflegekasse: kann ergänzende Leistungen beisteuern, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
- Weitere Träger: je nach Situation kommen auch Krankenkasse oder Rentenversicherung in Betracht – zum Beispiel bei medizinisch begründetem Bedarf.
Welcher Träger konkret zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab – und genau diese Klärung müssen Sie nicht selbst leisten.
Das Wichtigste: Für Sie bleibt es kostenfrei
Unsere Beratung, der Antrag und die gesamte Organisation kosten Sie keinen Cent. Die Assistenz selbst wird über den zuständigen Träger finanziert. Wir klären die Zuständigkeit, stellen die Anträge und führen die Kommunikation – Sie müssen dafür weder Formulare wälzen noch Behördendeutsch sprechen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht abschrecken
Viele Menschen verzichten auf Unterstützung, weil ihnen der Weg durch die Zuständigkeiten zu kompliziert erscheint. Dabei gilt: Der Anspruch auf Teilhabe ist gesetzlich verankert – und mit erfahrener Begleitung wird aus dem Behördendschungel ein geordneter Prozess mit klaren Schritten.
