Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Viele Produkte und digitale Dienstleistungen – von Onlineshops über Banking-Apps bis zu Ticketautomaten – müssen seitdem barrierefrei sein. Ein Jahr später lohnt der ehrliche Blick: Was hat sich verändert, und wo hakt es noch?

Die Bilanz: Licht und viel Schatten

Aktuelle Auswertungen zum Jahrestag zeichnen ein ernüchterndes Bild: Im Durchschnitt erfüllen die geprüften Angebote nur rund die Hälfte der Anforderungen. Immer wieder fehlen selbst Grundlagen wie Alternativtexte für Bilder, verständliche Linkbeschreibungen oder eine vollständige Bedienbarkeit per Tastatur – für viele Nutzer*innen mit Behinderung bleibt das Netz damit voller Hürden.

Die Kontrollen ziehen an

Gleichzeitig wächst der Druck: Die Marktüberwachung ist aktiv geworden und macht Prüfverfahren öffentlich, und auch Abmahnungen wegen fehlender Barrierefreiheit sind längst Realität – inzwischen deutlich fundierter als in der ersten Welle direkt nach dem Stichtag. Für Unternehmen wird Nicht-Handeln damit spürbar teurer.

Auch die EU macht Druck

Im März 2026 hat die EU-Kommission Deutschland in einem förmlichen Verfahren ermahnt, weil die europäischen Barrierefreiheits-Vorgaben noch nicht vollständig in nationales Recht übertragen sind. Fachleute rechnen deshalb eher mit einer Verschärfung der Regeln als mit Lockerungen.

Was das für Sie bedeutet

Unser Fazit

Das BFSG ist ein wichtiger Hebel – aber Gesetze wirken nur, wenn sie eingefordert werden. Wir bleiben am Thema dran und berichten hier im Newsroom über die weitere Entwicklung. Und im Alltag gilt wie immer: Wo Barrieren bleiben, hilft Assistenz, sie zu überwinden.

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