Kaum ein Thema beschäftigt Menschen mit Behinderung und ihre Familien derzeit so sehr wie die Debatte um Einsparungen bei der Eingliederungshilfe. Wir ordnen ein: Was wird diskutiert, was ist beschlossen – und was gilt für Ihre Leistungen heute?

Worum es geht

Hintergrund der Debatte ist die angespannte Finanzlage der Kommunen: Für 2025 wurde ein Rekorddefizit der kommunalen Haushalte von rund 32 Milliarden Euro gemeldet. Die Eingliederungshilfe gehört mit über 22 Milliarden Euro jährlich zu den größten Posten der Sozialhaushalte – und gerät damit ins Visier der Sparpolitik.

Was auf dem Tisch liegt

Im April 2026 wurde eine im Auftrag des Kanzleramts erstellte Sparliste öffentlich, die Kürzungen von mindestens 8,6 Milliarden Euro in der Eingliederungshilfe skizziert. Diskutiert werden unter anderem die Streichung des individuellen Rechtsanspruchs auf Schulbegleitung sowie Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechts, etwa durch das Zusammenlegen von Leistungen („Pooling“) oder Belegungsrechte. Verbände wie der Deutsche Behindertenrat warnen deutlich vor Rückschritten bei den Teilhaberechten.

Wichtig: Was ist beschlossen – und was nicht?

Der Dialogprozess von Bund, Ländern und Kommunen ist abgeschlossen, ein Empfehlungspapier liegt vor. Ein Gesetz, das Kürzungen umsetzt, gibt es bislang jedoch nicht. Bis dahin gilt das geltende Recht – und das ist eindeutig.

Ihre Rechte heute

Was Sie tun können

Bleiben Sie informiert und werden Sie hörbar: über Verbände, lokale Bündnisse und Petitionen – wie die von uns unterstützte Bundestagspetition zum Erhalt der Eingliederungshilfe. Der Protest der letzten Monate zeigt Wirkung: Je mehr Menschen deutlich machen, dass Teilhabe nicht verhandelbar ist, desto schwerer werden pauschale Kürzungen durchsetzbar.

Wir bleiben dran

Wir verfolgen die Entwicklung genau und informieren hier im Newsroom, sobald sich Konkretes tut. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Bescheid oder Ihrer Leistungssituation haben: Melden Sie sich – die Beratung ist kostenfrei.

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